Briefwahlunterlagen

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

 

Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie bitte folgendes Formular ausfüllen:

 

Formular Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Zuständige Stelle - Bürgerbüro - Wahlen
Hitzkirchener Straße 19
63699 Kefenrod
Ansprechpartner:

Jürgen Zika

Tel. 06049-9606-12

Mail:

Angela Weinel

Tel. 06049-9606-13

Mail:

Was sollte ich noch wissen?
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei
Sie sind wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein
  • wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,

  • das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,

  • oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist

 
Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.
 

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Wahlen in Hessen