Magnolia Trees | zur StartseiteCrocus | zur StartseiteTulpen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

An-/Ab-/Ummeldungen


Allgemeine Informationen

ANMELDUNG / UMMELDUNG

An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes
denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.

Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung
vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).
Ziehen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil zu, muss bei gemeinsamen Sorgerecht eine Erklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils vorgelegt werden. (näheres siehe unter Formulare - Erklärung des nichtzuziehenden Elternteils). Haben Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, benötigen wir das Urteil über das Sorgerecht.


Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der
Bundesrepublik nicht mehr notwendig.

Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist
gebührenfrei.

Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren
Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Kefenrod oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugscheinänderung").

Die Gebühr für die Änderung des
Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,70 €.

Der Führerschein hingegen muss
nicht geändert werden.


ABMELDUNG

Sie ziehen aus Kefenrod ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ?
Dann müssen Sie sich abmelden.

Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder
Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.


Rechtsgrundlagen

Hessiches Meldegesetz


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-23

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).