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Meldebescheinigung


Allgemeine Informationen

Es gibt inhaltlich unterschiedliche Meldebescheinigungen. Grundsätzlich handelt es sich um die Bescheinigung eines Wohnsitzes innerhalb einer Stadt/Gemeinde. Im Vorfeld muss geklärt werden, für welchen Zweck bzw. welche Stelle die Meldebescheinigung benötigt wird. Der Antragsteller hat einen „Identitätsnachweis“ in Form eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses, Kinderausweises oder Passes vorzulegen. Ohne die vorstehend aufgeführten Identitätsnachweise darf keine Meldebescheinigung ausgestellt werden. Die Meldebescheinigung wird durch den jeweiligen Sachbearbeiter gesiegelt und unterschrieben. Eine Haushaltsbescheinigung für die Erlangung des Kindergeldes wird nach dem Melderegister bestätigt. Das Formular ist vom Antragsteller auszufüllen und mitzubringen. Die amtliche Bescheinigung ist gebührenfrei.

Gebühren

Die Meldebescheinigung kostet 8,00 Euro. Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke sowie Bescheinigungen für das Arbeitsamt sind gebührenfrei. Eine Haushaltsbescheinigung für die Erlangung des Kindergeldes wird nach dem Melderegister bestätigt. Das Formular ist vom Antragsteller auszufüllen und mitzubringen. Die amtliche Bescheinigung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-23

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12