Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Im Bürgerbüro werden keine Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Sterbe-, und Heiratsurkunden) beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten sowie übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe.
Ausländische Zeugnisse können z. B. nur dann bei uns amtlich beglaubigt werden, wenn sie zusammen mit amtlichen Übersetzungen (durch staatliche anerkannte Übersetzer) vorgelegt werden.
Unterschriftsbeglaubigungen kann nur das Ortsgericht erstellen.
Ansprechpartner
BürgerbüroHitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod (06049) 9606-23
Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod (06049) 9606-12