Ein Zweckfeuer muss mindestens einen Tag vorher angemeldet werden. Die Anmeldung eines Zweckfeueres kann durch persönliche Vorsprache, per Internet-Formular oder durch einen Anruf im Bürgerbüro erledigt werden. Bei der Anmeldung ist es notwendig, dass die Örtlichkeit genau beschrieben wird (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer).
Für die Entfachung von Brauchtumsfeuer (Oster-, Maifeuer u.a.) gibt es seit 2012 eine hessenweite einheitliche Regelung. Die Anmeldung hat mindestens 2 Wochen vor Beginnd der Veranstaltung zu erfolgen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon (06049) 9606-19
Telefax (06049) 9606-17
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