Beantragung eines Wahlscheines

Sie wollen Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (z. B. durch Übersendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung) bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
 
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie die Wählerverzeichnisnummer (steht auf der Wahlbenachrichtigung) angeben.
 
Sie können den Wahlschein allerdings auch über das untenstehende Formular beantragen.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen sollen für die Stichwahl  
 
   
 
 

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Rechtliches:

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