Öffentliche Bekanntmachung - Ladung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern - Nieder Seemen
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100
Büdingen, den 04.05.2022
Gz.: 23.1-BD-05-26-13-01-B-0002#001
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern – Nieder-Seemen
Verfahrensnummer: VF 2613
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung
Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren
Gedern – Nieder-Seemen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Mittwoch, den 01.06.2022 um 19:00 Uhr
in der Seementalhalle Mittel-Seemen, Hoherodskopfstraße 30
in 63688 Gedern/Mittel-Seemen
Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Gedern – Nieder-Seemen oder deren Bevollmächtigte eingeladen.
Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein/e Teilnehmer/in. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
- Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
- Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren StellvertreterInnen müssen nicht TeilnehmerInnen am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis).
Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2613 abrufbar.
Hinweis zu Covid-19
Die Veranstaltung wird hinsichtlich der Covid-19-Pandemie unter Maßgabe der aktuellen Regelungen durchgeführt. Die örtlichen Hygieneregeln der Stadt Gedern sind hierbei zu beachten. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu weiteren Personen ist zu achten. Kurzfristige, hiervon abweichende coronabedingte Änderungen werden im Bedarfsfall auf der Homepage der Stadt Gedern bekanntgegeben.
Zur Abstimmung der Räumlichkeiten auf den Teilnehmerkreis wird um Anmeldung zur Teilnahme gebeten. Hierzu melden Sie sich bitte bei Frau Debus telefonisch unter (06042) 9612-7369, oder per E-Mail unter der Adresse an.
Im Auftrag
gez. Höhn
(Verfahrensleiter)