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Öffentliche Bekanntmachung - Ladung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern - Nieder Seemen

Kefenrod, den 09. 05. 2022

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde –

Bahnhofstraße 33

63654 Büdingen

Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100

E-Mail:

 

Büdingen, den 04.05.2022

 

Gz.: 23.1-BD-05-26-13-01-B-0002#001

 

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern – Nieder-Seemen

Verfahrensnummer: VF 2613

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Ladung

 

Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren

Gedern – Nieder-Seemen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:

 

Mittwoch, den 01.06.2022 um 19:00 Uhr

in der Seementalhalle Mittel-Seemen, Hoherodskopfstraße 30

in 63688 Gedern/Mittel-Seemen

 

Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Gedern – Nieder-Seemen oder deren Bevollmächtigte eingeladen.

 

Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:

 

  • Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein/e Teilnehmer/in. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

 

  • Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

 

  • Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.

 

Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren StellvertreterInnen müssen nicht TeilnehmerInnen am Flurbereinigungsverfahren sein.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis).

Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

 

Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2613 abrufbar.

 

Hinweis zu Covid-19

Die Veranstaltung wird hinsichtlich der Covid-19-Pandemie unter Maßgabe der aktuellen Regelungen durchgeführt. Die örtlichen Hygieneregeln der Stadt Gedern sind hierbei zu beachten. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu weiteren Personen ist zu achten. Kurzfristige, hiervon abweichende coronabedingte Änderungen werden im Bedarfsfall auf der Homepage der Stadt Gedern bekanntgegeben.

 

Zur Abstimmung der Räumlichkeiten auf den Teilnehmerkreis wird um Anmeldung zur Teilnahme gebeten. Hierzu melden Sie sich bitte bei Frau Debus telefonisch unter (06042) 9612-7369, oder per E-Mail unter der Adresse an.

 

 

Im Auftrag

 

gez. Höhn

(Verfahrensleiter)