3 G-Regel ab 17.01.2022 im Rathaus in Kefenrod

Kefenrod, den 14. 01. 2022

3 G-Regel ab 17.01.2022 im Rathaus in Kefenrod

 

Im Rathaus in Kefenrod gilt ab Montag, 17.01.2022 aufgrund der zugespitzten Corona-Lage die 3 G-Regel.

Wer eine Serviceleistung in Anspruch nehmen möchte, muss somit entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigen-Schnelltest von einer zertifizierten Teststelle darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Entsprechende Nachweise und ein gültiges Ausweisdokument sind bei einem Besuch mitzubringen beziehungsweise bereitzuhalten. Die Regelung gilt ab Montag, 17.01.2022 ohne Ausnahme.

Wir bitten alle Besucher, mit Rücksicht auf die Mitarbeiter und die weiteren Gäste bei Betreten des Rathauses auf die Einhaltung der 3 G-Regel zu achten.

 

Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass der Besuch des Rathauses nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

 

Dazu nehmen Sie bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zu den üblichen Sprechzeiten. Mit der Terminvergabe wird gesteuert, dass sich pro Abteilung immer nur ein Bürger gleichzeitig aufhält.

Für den Besuch im Rathaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Mund-Nasenschutzmaske.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen darüber hinaus auch weiterhin gerne telefonisch oder per E-Mail für Fragen oder Informationen zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre Bürgermeisterin

Kirsten Frömel