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Ortsbeiräte

Gem. § 81 HGO wurden in der Gemeinde Kefenrod fünf Ortsbezirke gebildet. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten.

 

Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt.

 

Die Ortsbeiräte sind zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans.

Die/Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher.

 

Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Ortsteiles.

 

Die Ortsbeiräte der Gemeinde Kefenrod