Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter
veröffentlichen Websites der Stadt Kefenrod.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Inhalte die nicht barrierefrei sind :
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
PDF-Dokumente: Ein Teil der PDF-Dokumente, z.B. Informations- Bebauungs- und Flächennutzungspläne sind derzeit nicht barrierefrei gestaltet bzw. können aufgrund ihrer Inhalte nicht barrierefrei gestaltet werden.
Bei einem Großteil der Bilder (Objekte) fehlen noch Alternativtexte.
HTML-Strukturelemente : Es gibt Seiten, die mit einer h2 - statt der üblichen Schriftgröße h1, beginnen. Der wesentliche Seiteninhalt folgt jedoch immer auf der richtigen Schriftgröße.
Nicht immer sind Links durch eine weitere Auszeichnung wie Unterstreichung hervorgehoben.
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:
Durchzuführende Maßnahmen
Schrittweise Ergänzung von Alternativtexten bis Ende 2026
Anpassung unzureichender Kontraste bis Ende 2026
Korrektur der HTML-Strukturelemente für Überschriften bis Ende 2026
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.05.2026 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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