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Hundesteuer - Hund anmelden

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kefenrod geregelt.

Zuständige Stelle

Amt für Steuern und Finanzen

Hitzkirchener Str. 19

63699 Kefenrod
 

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der Gemeinde Kefenrod anmelden. Für die Anmeldung können Sie unser Hundesteuerformular verwenden. 

Kontakt

Kornelia Maaß-Knepper

Sachbearbeitung

Telefon: 06049-9606-21

E-Mail:

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer beträgt in Kefenrod

  • für den ersten Hund  50 €

  • für den zweiten Hund 70 €

  • für den dritten und jeden weiteren Hund 100 €

  • für jeden gefährlich eingestuften Hund 1000 €

Rechtsgrundlage

 

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

In Einzelfällen kann auf Antrag Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich um Listen- bzw. gefährlichen Hund handelt.

 

 

 

 

Hundesteuer - Hund abmelden

 

Sie müssen Ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung abmelden wenn,

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn

  • Sie keinen Hund mehr haben

Zuständige Stelle

Amt für Steuern und Finanzen

Hitzkirchener Str. 19

63699 Kefenrod
 

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der Gemeinde Kefenrod abmelden. Für die Abmeldung können Sie unser Hundesteuerformular verwenden. 

Kontakt

Kornelia Maaß-Knepper

Sachbearbeitung

Telefon: 06049-9606-21

E-Mail:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke

  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

 

Rechtsgrundlage

 

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine. Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück. Bitte fragen Sie im Amt für Steuern nach.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.