Ortsgericht
Das Ortsgericht Kefenrod
Ortsgerichtsvorsteher : Bernd Kling
Ortsgerichtsvorsteher-Stellvertreter : Reinhold Horr
Adresse: Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod
Telefon: 06049-960610
Sprechzeiten des Ortsgerichts Kefenrod
Folgende Sprechzeiten werden bekanntgegeben:
Nach telefonischer Vereinbarung und Terminabsprache
jeden Dienstag von 15.00 bis 16.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Kefenrod
Telefon Ortsgerichtsvorsteher Bernd Kling: 06049-1388
Telefon Gemeindeverwaltung Jessica Vosseler 06049-960610
Gebühren:
Beglaubigung 1 Unterschrift: Euro 6,00
Beglaubigung 1 Fotokopie (bis 3 Seiten ) Euro 3,00
Sprechzeiten des Ortsgerichts:
Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Aufgaben
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Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (im Unterschied zur amtlichen Beglaubigung z.B. durch die Gemeinden). Nur ein Notar oder das Ortsgericht ist zur öffentlichen Beglaubigung befugt. Diese ist erforderlich für alle Angelegenheiten, die bei einem Gericht eingetragen werden sollen:
- z.B. Antrag auf Grundschuldbestellung (Ausnahme: der Schuldner unterwirft sich unter die sofortige Zwangsvollstreckung; hier ist der Gang zum Notar unerlässlich!) -
Antrag auf Löschung einer Grundschuld
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Registereintragungen: z.B. Vereinsgründung, Änderung im Vereinsvorstand (Merkblatt für Vereine , Hrsg. OLG Frankfurt, 1993)
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Genehmigungserklärungen zu Grundstückskaufverträgen
(diese müssen durch einen Notar vorbereitet sein!) -
Regelmäßig werden außerdem durch das Ortsgericht beglaubigt:
- Vollmachten, insbesondere
- Vorsorgevollmachten (Vordrucke liegen bereit - auch im Bürgerbüro)
- Anträge auf Auskunft aus dem Kraftfahrtzentralregister
Für die Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden werden häufig öffentlich beglaubigte Kopien gefordert. Wenn es sich um Diplom-Urkunden aus dem Ausland handelt, wird zusätzlich eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers benötigt. Aber auch andere Kopien z.B. Zeugnisse beglaubigt das Ortsgericht.