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Ortsgericht

Hammer Waage
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Allgemeines zu den Ortsgerichten

 

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung (Justizverwaltung) eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige Amtsgericht.

 

Die Gemeinde Kefenrod verfügt über einen Ortsgerichtsbezirk.

 

Für die Ortsgerichte sind jeweils ein Ortsgerichtsvorsteher, ein stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher und drei Ortsgerichtsschöffen bestellt.

 

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre.

 

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

 

Mitglieder des Ortsgerichtes Kefenrod 
Bernd KlingReinhold Horr

Ortsgerichtsvorsteher

Telefon 06049-1388 oder 06049-9606-10

Mail  oder

Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher

Telefon 06049-9606-10

Mail 

  

Sprechzeiten

 

Nach telefonischer Vereinbarung und Terminabsprache, jeden Dienstag in der Gemeindeverwaltung Kefenrod, Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod.

 

Ortsgerichtsvorsteher Bernd Kling

Telefon +496049-1388

 

Ortsgericht Kefenrod Verwaltung Jessica Vosseler

Telefon +496049-9606-10

 

Gebühren für Beglaubigungen

 

pro Unterschrift - 7,50 €

Aufgabengebiete

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

Sterbefallsanzeigen

Sicherung des Nachlasses

Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

Schätzungen