An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert). Ziehen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil zu, muss bei gemeinsamen Sorgerecht eine Erklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils vorgelegt werden. (näheres siehe unter Formulare - Erklärung des nichtzuziehenden Elternteils). Haben Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, benötigen wir das Urteil über das Sorgerecht.
Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr notwendig.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Kefenrod oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind. Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugscheinänderung").
Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,70 €.
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.
ABMELDUNG
Sie ziehen aus Kefenrod ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ? Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.
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