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Erschließungsbeiträge


Allgemeine Informationen

Für die erstmalige Erschließung eines Grundstückes mit einer Straße erhebt die Gemeinde Kefenrod Erschließungsbeiträge. Die Kosten für den Straßenbau werden anhand der Grundstücksflächen oder der zulässigen Geschossflächen auf die einzelnen Grundstückseigentümer verteilt. Dabei ist es in der Regel nicht relevant, ob ein Grundstück bebaut ist oder nicht. Der Anteil der Gemeinde beträgt 10 % der Kosten. Für eine spätere Erneuerung oder Verbesserung der Straße erhebt die Stadt Straßenbeiträge

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steuerabteilung
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Kornelia Maaß-Knepper
Zimmer 15
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-21