Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes steht das Aufkommen der Realsteuern den Gemeinden zu. In diesem Zusammenhang wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze festzusetzen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbebetrag. Der Gewerbeertrag basiert auf dem Gewinn des Gewerbebetriebes, der nach den Vorschriften des Einkommen- oder Körperschaftsgesetzes vom Gewerbebetrieb zu ermitteln ist. Dieser Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und vom Finanzamt in einem Steuermessbetrag zusammengefasst.
Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den Gewerbesteuerhebesatz an, der in der Regel in der Haushaltssatzung festgelegt wird.
Der derzeitige Gewerbehebesteuersatz der Gemeinde Kefenrod beträgt 400%.
siehe unten: "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer"
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