Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie bebaute und bebaubare Grundstücker (Grundsteuer B).
Besteuerungsgrundlage sind die nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte. Die Einheitswerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Die Einheitswerte und die Steuermessbeträge werden vom Finanzamt festgelegt. Die Gemeinden wenden auf diese Steuermessbeträge die örtlich festgesetzten Hebesätze an, die in der Regel in der Haushaltssatzung festgelegt werden. Die derzeitigen Hebesätze der Gemeinde Kefenrod betragen für die
Grundsteuer A: 625 % und Grundsteuer B: 800 %
siehe unten: "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer"
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