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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendschutzgesetz


Allgemeine Informationen

Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr für eine I., II. oder III. Untersuchung während der Lehre ausgestellt


Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-23

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12

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