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Zweckfeuer


Allgemeine Informationen

Zweckfeuer und Brauchtumsfeuer

Zweckfeuer:

Ein Zweckfeuer muss mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden. Die Anmeldung eines Zweckfeuers kann durch persönliche Vorsprache, per Internet-Formular oder durch einen Anruf im Bürgerbüro erledigt werden.  Bei der Anmeldung ist es notwendig, dass die Örtlichkeit genau beschrieben wird (Gemarkung, Flur und Flurstücknummer). Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Merkblätter" - siehe unten.

 

Bürgerbüro

Telefon (06049) 9606-12
Telefax (06049) 9606-17
E-Mail:

 

Brauchtumsfeuer:

Für die Entfachung von Brauchtumsfeuer (Oster-, Maifeuer u.a.) gibt es seit 2012 eine hessenweite einheitliche Regelung. Die Anmeldung hat mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen und ist genehmigungspflichtig. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Merkblätter" - siehe unten.

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon (06049) 9606-19
Telefax (06049) 9606-17

Email:

 


Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen für das Verbrennen von pflanzlicher Abfälle

  • Das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter erfolgen.

  • Das Verbrennen ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr erlaubt.

  • Das Stroh oder die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, damit möglichst keine Rauchentwicklung entsteht.

  • Sie dürfen keine zusätzlichen Stoffe (zum Beispiel Spiritus oder Brandbeschleuniger) verwenden.

  • Sie müssen das Feuer ständig unter Kontrolle halten können und bei starkem Wind oder erhöhter Rauchentwicklung müssen Sie das Feuer sofort löschen.

  • Vor dem Verlassen müssen Sie sicherstellen, dass das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind. Die Rückstände müssen Sie sofort in den Boden einarbeiten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 100 m von Gebäuden, Zelt oder Lagerplätzen

  • 35 m von sonstigen Gebäuden

  • 5 m zur Grundstücksgrenze

  • 100 m von

    • Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen

    • zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen

    • zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden

  • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen

  • 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden

  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12

Kerstin Schäfer-See
Zimmer 9
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-19


Merkblätter

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