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Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson

Kefenrod, den 25. 04. 2024

 

Im Schiedsamt Kefenrod ist die Stelle der Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung gewählt. Hierzu können sich interessierte Personen zur Wahl stellen. 

 

Das Schiedsamt dient zur Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. 

 

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die fachlichen Kenntnisse können in entsprechenden Lehrgängen erworben werden. 

 

Das Amt kann nicht bekleiden, 

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; 

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; 

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin 

    oder Notar bestellt ist; 

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig 

    ausübt; 

5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) 

    als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der   

    Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt 

    oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist. 

 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer 

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das   

    75. Lebensjahr vollendet haben wird; 

2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt; 

3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche 

   Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Bewerbungen um diese Ämter sind schriftlich mit Lebenslauf an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kefenrod, Frau Lutz, Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod, zu richten.

 

Kefenrod, 18.04.2024

 

Bild zur Meldung: Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson