Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson
Im Schiedsamt Kefenrod ist die Stelle der Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung gewählt. Hierzu können sich interessierte Personen zur Wahl stellen.
Das Schiedsamt dient zur Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die fachlichen Kenntnisse können in entsprechenden Lehrgängen erworben werden.
Das Amt kann nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin
oder Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig
ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)
als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der
Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt
oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das
75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche
Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Bewerbungen um diese Ämter sind schriftlich mit Lebenslauf an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kefenrod, Frau Lutz, Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod, zu richten.
Kefenrod, 18.04.2024
Bild zur Meldung: Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson