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Bau und Liegenschaften

 

Die folgenden Seiten befinden sich zur Zeit im Aufbau und werden sukzessive erweitert, verändert, angepasst…

 

 

Bau- und Liegenschaftsverwaltung, zentrale Vergabestelle

 

Hier finden Sie zukünftig Informationen zu den Tätigkeiten und Aufgaben der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Kefenrod.

 

NEU - Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung vom 17.4.2020 im Amtsblatt Nr. 7/2020 der Gemeinde Kefenrod

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung vom 17.07.2020 im Amtsblatt Nr. 7/2020 der Gemeinde Kefenrod

 

NEU: Flächennutzungsplan der Gemeinde Kefenrod 2019

 

Bekanntmachung der Genehmigung Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Gemeinde Kefenrod 2019

 

 

Bebauungsplan "Südlich des Bennerweges":

 

Offenlage Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich des Bennerweges“ in der Gemarkung Bindsachsen

 

Novellierung der Landschutzgebiete vom Auenschutzverband Kinzig:

 

Landschaftsschutzgebiet Kartenauzug 1

Landschaftsschutzgebiet Kartenauszug 2

Landschaftsschutzgebiet Kartenauszug 3

 

 

Allgemeines

 

Herzlich Willkommen auf unserer Fachbereichsseite.

 

Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung ist verantwortlich für die recht- und ordnungsgemäße Umsetzung von Vorhaben im Hinblick auf Beschaffungen von Bau-, Waren- und Dienstleistungen der Gemeinde Kefenrod. Darunter ist die Umsetzung von Bauvorhaben des Hoch- und Tiefbaus, der Einkauf von Materialien, Fahrzeugen oder Gerätschaften und Dienstleistungen wie z. B. Gutachter-, Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen zu verstehen.

 

Die rechtlichen Grundlagen die dabei eingehalten werden müssen, sind z. B. (auf eine abschließende Aufzählung aller gesetzlichen Grundlagen wird verzichtet):

 

  • das Hessische Vergabegesetz

  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

  • die Hessische Gemeindeordnung (HGO)

  • jeweils aktualisierte Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Normen etc.

 

Nicht nur die Umsetzung von Beschaffungen und Bauvorhaben, sondern auch die Unterhaltung / Instandhaltung öffentlicher Straßen und Spielplätze gehören in diesen Aufgabenbereich. Ebenso die Verwaltung der sonstigen gemeindlichen Einrichtungen. Durch den gemeindeeigenen Bauhof werden ein Großteil der Aufgaben der Unterhaltung / Instandhaltung und auch Verkehrssicherungspflichten  in Eigenleistung ausgeführt.

 

Die Aufgaben des Fachbereichs sind demnach sehr breit gefächert und erfordern in allen Bereichen strategische Entscheidungen um die richtigen Impulse zur richtigen Zeit zu geben.

 

Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und daher bemühen wir uns eine Balance zwischen den Belangen und Wünschen der Bewohner, sowie einer wirtschaftlichen "Betriebsführung" zu finden.

 

In der Bau- und Liegenschaftsverwaltung werden auch eine Vielzahl von Aufgaben abgewickelt, die sich auf private und gemeindliche Bauvorhaben beziehen.

 

Zum Beispiel ist die Bau- und Liegenschaftsverwaltung zuständig bei erforderlichen förmlichen Mitwirkungsakten bei Baugenehmigungsverfahren privater Bauvorhaben (Benehmen, Einvernehmen, Zustimmung).

 

Auch im Hinblick auf die Bauleitplanung, umfasst das Tätigkeitsgebiet die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne aller Ortsteile der Gemeinde Kefenrod.

 

Die technische Betriebsführung und Verantwortung für die Funktion und Gebrauchstauglichkeit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist ebenfalls als eine der originären Aufgaben in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung angesiedelt.

 

Weitere Informationen finden Sie nach und nach aktualisiert auf den folgenden Seiten.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse.

 

 

 

 

 

 

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Weitere nützliche Infos finden Sie unter www.bauen.de