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Räum- und Streupflicht auf Bürgersteigen

Räum- und Streupflicht auf Bürgersteigen durch die Anlieger

 

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Kefenrod alle Grundstückseigentümer auf die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor Ihren Grundstücken hinweisen.

 

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg (z.B. "An der Struth, Bennerweg, Frankfurter Str.) sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grund­stücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der ge­genüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.

 

Aktuell im Jahr 2017 sind gemäß § 10 der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Kefenrod vom 27.10.2016 die Anwohner der dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstücke zur Straßenreinigung verpflichtet.

 

Den kompletten Satzungstext finden Sie hier.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.